Hinweise zur Durchführung der Briefwahl zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 28.09.2025
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 07.09.2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief,
aus dem sich ihre Wahlberechtigung durch Eintragung ins Wählerverzeichnis,
der für Sie geltende Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer ergibt.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, können Sie den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag in einem frankierten Umschlag an die Gemeindewahlbehörde
Stadt Bad Doberan
Gemeindewahlbehörde
Severinstraße 6
18209 Bad Doberan
senden.
Der Antrag kann auch
- ab dem 04.09.2025 persönlich im Wahlbüro der Stadt Bad Doberan, Rathaus, Severinstraße 6, 1. OG, Raum 1.22 (Blauer Salon),
- per Fax an die Nummer 038203 / 915-209 oder
- per eMail an wahl@stadt-dbr.de
gestellt werden.
Hinweis: Der Antrag kann
nicht telefonisch gestellt werden.
Bei der Beantragung per eMail sind folgende Daten anzugeben:
- Name und Vorname
- vollständige Anschrift
- Geburtsdatum
- Wahlbezirk
- Wählerverzeichnisnummer
Sie erhalten in der Folge von der Gemeindewahlbehörde einen Brief mit den Unterlagen für die Teilnahme an der Wahl.
- Wahlschein (weiss), den Sie unterschreiben müssen.
- Stimmzettel (weiss)
- Stimmzettelumschlag (grau)
- Wahlbriefumschlag (gelb)
Durchführung der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters
- Kennzeichnen Sie den weissen Stimmzettel.
Soweit es nur eine Bewerberin/einen Bewerber gibt, haben Sie die Möglichkeit. zwische JA und NEIN zu entscheiden. Mit einem Kreuz bei JA, wollen Sie die Bewerberin / den Bewerber wählen, mit
einem Kreuz bei NEIN, wollen Sie dieses nicht.
Gibt es mehrere Bewerberinnen / Bewerber, haben Sie die Möglichkeit, einer Person Ihre Stimme zu geben.
Der Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie auf dem Stimmzettel mehr als einer Person eine Stimme gegeben haben.
- Der weisse ausgefüllte Stimmzettel wird in den weißen Stimmzettelumschlag gesteckt. Dieser wird dann verschlossen.
- Der weisse Wahlschein ist dann auszufüllen und zu unterschreiben.
- Der unterschriebene weisse Wahlschein und der verschlossene graue Stimmzettelumschlag werden in den gelben Wahlbriefumschlag gesteckt. Dieser wird dann verschlossen.
Der verschlossene Wahlbriefumschlag ist dann so
rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde vorliegt.
Dies kann erfolgen
- entgeltfrei durch Versand mit der Deutschen Post AG,
- durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses, Severinstraße 6 oder
- durch Abgabe im Wahlbüro der Stadt Bad Doberan, Rathaus, Severinstraße 6, Blauer Salon, Raum 1.22 (1. OG) zu den ganz unten angegebenen Öffnungszeiten
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen, können Sie die komplette Briefwahl auch bereits im Wahlbüro zu den unten angegebenen Öffnungszeiten durchführen.
Hinweis: Die Wahlbriefe sollen am Wahlstag
nicht in einem der Wahllokale abgegeben werden. Die Wahlvorstände können nicht sicherstellen, dass die Wahlbriefe
rechtzeitig bis 18:00 Uhr ins Rathaus transportiert werden.
Ihre Stimmabgabe wäre dann verspätet und damit ungültig!
Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für andere Personen
Wahlberechtigte, die andere Personen beauftragen, die Briefwahlunterlagen für sie mitzubringen, müssen diese Personen auf dem Wahlscheinantrag dazu entsprechend schriftlich bevollmächtigen.
Hierzu ist auf dem Antrag unten in der letzten Zeile vor Ihrer Unterschrift die Person, die Sie bevollmächtigen möchten, namentlich einzutragen.
Hinweis: Bevollmächtigte können von maximal 4 Personen bevollmächtigt werden.
Öffnungszeiten des Wahlbüros der Stadt Bad Doberan ab dem 03.02.2025, Rathaus, Severinstraße 6, 1. OG, Raum 1.22 (Blauer Salon)
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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08.30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr |
08.30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr |
07.00 bis 12:00 Uhr
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08.30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 17:00 Uhr |
07.00 bis 12:00 Uhr
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In dringenden Fällen, wenn Wahlberechtigten der zuvor beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann am Tage vor der Wahl (Samstag) von
9:00 bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden,
gleiches gilt am Wahltag von
9:00 bis 15:00 Uhr, hier zusätzlich auch für die Beantragung der Briefwahl für akut erkrankte Personen.
Das Rathaus hat am Samstag vor der Wahl nicht geöffnet, Das Wahlbüro ist aber besetzt und Sie können es telefonisch unter 038203 / 915-260 erreichen.
Am Sonntag wenden Sie sich bitte direkt an die im Rathaus anwesenden Ansprechpartner in Raum 1.21.