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Wahlinformation

Hinweise zur Durchführung der Briefwahl zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 28.09.2025

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 07.09.2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief,
aus dem sich ihre Wahlberechtigung durch Eintragung ins Wählerverzeichnis,
der für Sie geltende Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer ergibt.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, können Sie den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag in einem frankierten Umschlag an die Gemeindewahlbehörde

  • Stadt Bad Doberan
  • Gemeindewahlbehörde
  • Severinstraße 6
  • 18209 Bad Doberan

  • senden.

    Der Antrag kann auch gestellt werden.

    Hinweis: Der Antrag kann nicht telefonisch gestellt werden.


    Bei der Beantragung per eMail sind folgende Daten anzugeben:
    Sie erhalten in der Folge von der Gemeindewahlbehörde einen Brief mit den Unterlagen für die Teilnahme an der Wahl.
    1. Wahlschein (weiss), den Sie unterschreiben müssen.
    2. Stimmzettel (weiss)
    3. Stimmzettelumschlag (grau)
    4. Wahlbriefumschlag (gelb)

    Durchführung der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters



    Der verschlossene Wahlbriefumschlag ist dann so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde vorliegt.
    Dies kann erfolgen Wenn Sie den Antrag persönlich stellen, können Sie die komplette Briefwahl auch bereits im Wahlbüro zu den unten angegebenen Öffnungszeiten durchführen.

    Hinweis: Die Wahlbriefe sollen am Wahlstag nicht in einem der Wahllokale abgegeben werden. Die Wahlvorstände können nicht sicherstellen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bis 18:00 Uhr ins Rathaus transportiert werden. Ihre Stimmabgabe wäre dann verspätet und damit ungültig!

    Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für andere Personen

    Wahlberechtigte, die andere Personen beauftragen, die Briefwahlunterlagen für sie mitzubringen, müssen diese Personen auf dem Wahlscheinantrag dazu entsprechend schriftlich bevollmächtigen.
    Hierzu ist auf dem Antrag unten in der letzten Zeile vor Ihrer Unterschrift die Person, die Sie bevollmächtigen möchten, namentlich einzutragen.

    Hinweis: Bevollmächtigte können von maximal 4 Personen bevollmächtigt werden.

    Öffnungszeiten des Wahlbüros der Stadt Bad Doberan ab dem 03.02.2025, Rathaus, Severinstraße 6, 1. OG, Raum 1.22 (Blauer Salon)

    Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
    08.30 bis 12:00 Uhr
    13:30 bis 15:30 Uhr
    08.30 bis 12:00 Uhr
    13:30 bis 15:30 Uhr
    07.00 bis 12:00 Uhr
    08.30 bis 12:00 Uhr
    13:30 bis 17:00 Uhr
    07.00 bis 12:00 Uhr

    In dringenden Fällen, wenn Wahlberechtigten der zuvor beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann am Tage vor der Wahl (Samstag) von 9:00 bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden,
    gleiches gilt am Wahltag von 9:00 bis 15:00 Uhr, hier zusätzlich auch für die Beantragung der Briefwahl für akut erkrankte Personen.
    Das Rathaus hat am Samstag vor der Wahl nicht geöffnet, Das Wahlbüro ist aber besetzt und Sie können es telefonisch unter 038203 / 915-260 erreichen.
    Am Sonntag wenden Sie sich bitte direkt an die im Rathaus anwesenden Ansprechpartner in Raum 1.21.